Ist es Pflicht eine Klingel am Fahrrad?
Ja, in Deutschland is es gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrräder mit einer Fahrradklingel oder Fahrradhupe ausgestattet sein müssen*.
Das ist in § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Dort heißt es:
"Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein."
Eine Klingel am Fahrrad ist also Pflicht und dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da man damit auf sich aufmerksam machen kann und so Unfälle vermeiden kann.
* Unsere Recherche und Angabe von Rechercheergebnissen stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese nicht. Für fachlich fundierte Rechtsauskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand
Das ist in § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Dort heißt es:
"Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein."
Eine Klingel am Fahrrad ist also Pflicht und dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da man damit auf sich aufmerksam machen kann und so Unfälle vermeiden kann.
* Unsere Recherche und Angabe von Rechercheergebnissen stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese nicht. Für fachlich fundierte Rechtsauskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand